Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Behnke
1 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen Nachweis für die Grundimmunisierung (Impfungen im Welpenalter) verfügt. Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule Behnke vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule Behnke über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Die Hundeschule Behnke ist berechtigt den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Training oder einer Gruppenveranstaltung auszuschließen. Die Vorlage des Impfpasses wird in der ersten Stunde zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Eine Kopie der Versicherungspolice ist in der ersten Stunde vorzulegen.
2 Vertragsbedingungen
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer abhängt. Mit der Unterschrift auf den Anmeldungen werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Behnke anerkannt. Alle Kunden der Hundeschule Behnke haben die Möglichkeit die allgemeinen im Vorfeld zu lesen. (Ausdruck auf dem Hundeplatz/Website und Beiblatt zur Anmeldung) Werden Unterrichtseinheiten nicht wahrgenommen, erlischt ein Anspruch auf diese Unterrichtseinheiten. Ortswechsel behält sich der Veranstalter vor.
3 Bezahlung
Die Kursgebühr ist ohne Abzug bis fünf Tage vor Kursbeginn für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden überwiesen oder sind mit vorheriger Absprache in der ersten Stunde des Kurses in bar ohne Abzug zu zahlen. Wir behalten uns bei Seminarbuchungen vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
4 5er/10er Karten
Gültigkeit: 5er Karte = 3 Monate, 10er Karte = 6 Monate. Beginn der Gültigkeit ist der nächstmögliche Kurstag. Werden die Trainingsstunden nicht in diesem Zeitraum genommen, dann verfallen die restlichen Stunden. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
5 Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer werden je nach Fall bis zu 50 % der Kursgebühren erstattet. Eine Absage oder Verschiebung von vereinbarten Beratungsstunden muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Andernfalls wird die Beratungs-/Trainingsstunde angerechnet.
6 Haftung des Teilnehmers
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. (siehe 1.)
7 Rücktritt durch den Veranstalter
Die Hundeschule Behnke kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Sollte ein Kurs abgebrochen werden, wird die Kursgebühr anteilig rückerstattet. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang/Kurs zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Die Hundeschule Behnke behält sich vor, in dringenden Fällen Beratungs-/ Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Beratung/ der Unterricht nachgeholt.
8 Haftung der Veranstalter
Die Hundeschule Behnke übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Vollmacht einen Kurs belegen.
Seminarveranstaltungen:
Der Veranstalter haftet nicht, bei Veranstaltungen, an denen mehrere Referenten geladen sind, bei Ausfall eines oder mehrerer Referenten, wenn die Veranstaltung adäquat aufrechterhalten werden kann. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, bei Mitführung eines Hundes, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.
9 Bild – Ton -Videomaterial
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass sämtliches von ihm und seinem Hund aufgenommenes Bild- / Ton- und Videomaterial auf öffentlichen Veranstaltungen, für Ausbildungszwecke oder PR- Maßnahmen ohne vorherige Absprache genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Alle Bild- / Ton- und Videomaterialien, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Behnke erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.
10 Copyright
Ausbildungsunterlagen/ Tonträger oder Videomaterial, die von der Hundeschule Behnke ausgehändigt werden, unterliegen dem Copyright und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: 27.05.2021